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1.  Erstellen/Fortschreiben der  Brandschutzordnung ( Teile A,B,C ) Brandschutzkonzept und Brandschutzorganisation 

2.  Beurteilen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen/ in Gebäuden/ Miet oder Nutzungseinheiten

3.   Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

4.   Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren an Arbeitsplätzen/ Gebäuden oder Nutzungseinheiten. 

Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen 

5.   Mitwirken bei der Ausarbeitung von

Betriebsanweisungen/ Mietverträgen,

soweit sie den Brandschutz betreffen

6.   Mitwirken bei baulichen, technischen

und organisatorischen Maßnahmen,

soweit sie den Brandschutz betreffen

7.   Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

8.   Entwicklung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,  Nutzungsänderungen,    Anmietungen und Beschaffungen

9.    Berechnen und Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten/ Gebäuden mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

10.  Mitwirken bei der Erstellung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

11.  Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind.

12.  Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen

13.  Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

14.  Melden und Dokumentieren von Mängeln sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

15.  Unterstützen der Führungskräfte/ Hauseigentümer und Gebäudeverwaltungen bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten/ Verantwortlichen im Brandschutz

16. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten/ Verantwortlichen mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)

17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht und Rettungswege

19.  Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

20.  Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

21.  Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden

22.  Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

23.  Unterstützen des Unternehmers/ Eigentümers/ Verwaltungen bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden, Bauordnungsämtern usw.

24.  Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

25.   Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadens-potenzial (extreme Hitze- /Kältewelle, Stark-Regen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)

26.  Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz zur Vorlage bei Versicherungen, Ämtern und Gutachtern, Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen 

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